
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) gilt bundesweit als eines der fortschrittlichsten Gleichberechtigungsgesetze für den öffentlichen Dienst, es ist noch bis Dezember 2006 in Kraft.
Das Gesetz basiert auf dem Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs.3 Grundgesetz, der dem Staat u. a. die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung als Aufgabe zuweist.
Seit dem in Kraft treten des HGlG konnten im öffentlichen Dienst Fortschritte in Richtung Gleichberechtigung erzielt werden und Frauenbeauftragte haben wesentlich dazu beigetragen, notwendige Veränderungen in Gang zu bringen und umzusetzen.
Mit Gender Mainstreaming, den Antidiskriminierungsrichtlinien der EU und Management Diversity sind weitere Instrumente entwickelt worden, die die Durchsetzung der Gleichberechtigung und Chancengleichheitspolitik zum Ziel haben.
Die geplante Fortschreibung des HGlG über 2006 hinaus erfolgt auf dem Hintergrund der EU-Vorgaben und unseres föderativen Systems. Dabei geht es darum, dem Ziel der Chancengleichheit auch unter Berücksichtigung der Veränderungsprozesse im öffentlichen Dienst und knapper Ressourcen weiterhin Gültigkeit zu verschaffen.
Programm
| 10.00 Uhr |
Begrüßung durch Prof. Dr. Sibylla Flügge und Mechtild M. Jansen |
| 10.30 Uhr |
Fachvorträge: HGlG und Gender Mainstreaming: Leitbild, Erfahrungen und Perspektiven Rechtliche Bedeutung des Verfassungsauftrags zur Herstellung der Europäische Antidiskriminierungspolitik und ADG-Debatte – Impulse für das HGlG - Susanne Dern, Uni Marburg |
| 12.30Uhr |
Mittagspause |
| 13.30 Uhr |
Podiumsdiskussion: Strategien und Begründungen zur Weiterentwicklung des HGlG |
| 15.00 Uhr |
Frankfurter Erklärung: Votum der Teilnehmerinnen |
| 15.45 Uhr |
Gleichberechtigung mal anders: Kabarett mit Hilde Wackerhagen |
| 16.45 Uhr |
Schlusswort Prof. Dr. Sibylla Flügge, FH Frankfurt/Main |
| 17.00 Uhr | Ende der Veranstaltung |