Forschung

Fördermöglichkeiten für Forschungsvorhaben im Bereich Frauen- und Genderforschung

 

Grundsätzliches zur Förderung von Forschungsvorhaben

Es gibt nur sehr wenige Forschungsförderprogramme, die explizit für Frauen- und Geschlechterforschung ausgeschrieben sind (sie sind auf den folgenden Seiten so: >>> text <<< markiert). Deshalb sind hier auch diejenigen der allgemeiner gefassten hochschul- und wissenschaftsfördernden Institutionen und Programme aufgeführt, die für genderorientierte Forschungen aus dem Themenspektrum der Fachhochschulen am ehesten in Frage kommen können.

Die verschiedenen Arten von Förderinstitutionen:

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die DFG ist die zentrale deutsche Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft zur Förderung der Forschung an Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungsinstitutionen in Deutschland. Sie dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben und durch die Förderung der Zusammenarbeit unter den Forschern. Die DFG ist der größte Wissenschaftsförderer an Hochschulen in Deutschland und primär auf Grundlagenforschung festgelegt.

Bundesministerien

Auch Bundesministerien sind im Rahmen ihrer Ressorts forschungsfördernd tätig und für Themen ansprechbar, die von übergeordnetem Interesse sind und nicht über das Subsidiaritätsprinzip durch über- oder untergeordnete (EU- oder Länder-) Interessen abgedeckt sind. Für die allgemeine Forschungsförderung auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zuständig, es ist neben der DFG der größte Wissenschaftsförderer in Deutschland.
Das BMBF unterhält ein eigenes Fachhochschul-Programm, mit dem speziell deren angewandte Forschung gefördert werden soll.
Aber auch die anderen Bundesministerien und deren Behörden sind, wenn auch in erheblich geringerem Umfang, innerhalb der Ressortforschung forschungsfördernd tätig, um Entscheidungshilfen zur sachgemäßen Erfüllung der Fachaufgaben ihres Ressorts zu gewinnen. Sie haben durchaus ein Interesse an Projektfinanzierung, sofern es in einer ihrer Schwerpunktprogramme passt und es sich um eher anwendungsbezogene Forschung handelt – teilweise ist die Anwendungsrelevanz sogar explizit festgeschrieben.

Länderministerien

Auch einige Länderministerien betreiben Ressortforschung. Hier kommt insbesondere der lokale Forschungsansatz auf Landesebene zum Tragen, wenn er sich mit Problemen einer Region befasst.


Forschungsrahmenprogramme der EU

Eine zunehmend größere Rolle im Gefüge der forschungsfördernden Akteure nehmen die von der Europäischen Kommission verwalteten Forschungsrahmenprogramme ein. Besonders zu beachten ist dabei aber, dass in der Regel nur solche Vorhaben gefördert werden, die mit PartnerInnen aus anderen EU-Ländern zusammen durchgeführt werden sollen!

Förderdatenbank des Bundes

Eine vollständige und aktuelle Übersicht über die Förderprogramme von Bund, Ländern und EU gibt die Förderdatenbank des Bundes im Internet. Das Fördergeschehen wird hier unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.


Ausschreibungen der öffentlichen Hand

Die aktuellen Ausschreibungen der Vergabestellen der Bundesverwaltung und ausgewählter Vergabeplattformen der Bundesländer im Bereich Forschung und Entwicklung finden Sie hier.

Stiftungen

Ergänzend zur staatlichen Forschungsförderung leisten Stiftungen einen großen Beitrag zur Forschungsförderung. Zu unterscheiden ist zwischen „fördernden“ Stiftungen, die auf Antrag Dritte fördern und „operativen“ Stiftungen, die eigene Projekte betreiben. Von Interesse sind nicht nur die großen wissenschaftsfördernden Stiftungen, sondern auch viele kleinere Stiftungen. Allerdings sollte bei einer Antragstellung gerade bei kleineren Stiftungen deren Förderumfang beachtet werden: Messlatte für die finanzielle Potenz einer Stiftung ist ihr Stiftungskapital, über das sich – eine Standardverzinsung von höchstens 5% zugrundegelegt – der mögliche Förderrahmen abschätzen lässt.
Außerdem muss das jeweilige Förderprofil der Stiftungen beachtet werden zu dem nicht nur das Themenspektrum, sondern auch die äußeren Rahmenbedingungen gehören.
Allgemeine Informationsmöglichkeiten zur Forschungsförderung über Stiftungen:

  • Der Stiftungsindex des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen stellt eine umfangreiche Navigationshilfe zum Stiftungswesen zur Verfügung, die regelmäßig erweitert wird. Hier werden über 1392 Links zu stiftungseigenen bzw. -bezogenen Homepages in Deutschland angeboten, und damit ist eine gezielte Suchmöglichkeit beispielsweise nach ausgewählten Aufgabengebieten möglich.
  • Die mehr als 400 vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft verwalteten Stiftungen sind in einer Datenbank recherchierbar
  • In der Maecenata Datenbank deutscher Stiftungen des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin sind Angaben zu rund 13.000 deutschen Stiftungen gespeichert (Stand: Dezember 2008). Jahresberichte und Publikationen der Stiftungen, wissenschaftliche Arbeiten, in- und ausländische Stiftungsverzeichnisse, amtliche Mitteilungen von Stiftungsaufsichtsbehörden, Presseveröffentlichungen, an die Stiftungen versandte Fragebögen usw. werden systematisch ausgewertet.

 

Datenbank zur Forschungsförderung

Die Servicestelle für ELektronische ForschungsförderInformationen ELFI im deutschsprachigen Raum betreibt im Internet eine kostenpflichtige Datenbank, die Informationen zur Forschungsförderung sammelt und gezielt aufbereitet.
Zur Zeit enthält die ELFI-Datenbank über 5.600 Programme sowie rund 2.200 nationale und internationale Förderer. Die Datenbank bietet umfassende Informationen über Wege der Mittelbeschaffung, Förderprogramme, Sach- und Reisekostenfinanzierungen sowie Preise bis hin zu Stipendien. Die NutzerInnen erhalten umfangreiche Informationen zu Förderinstitutionen und deren Programmen. Die originalen Ausschreibungstexte, Merkblätter oder Formulare können direkt geladen werden. Zu jeder Fördermöglichkeit werden neben einer kurzen Zusammenfassung auch Adressen, Ansprechpartner, Abgabetermine und Dotierung genannt.
Angehörige der hessischen Fachhochschulen können diese Datenbank von ihren Rechnern innerhalb der Hochschule kostenlos nutzen, da die Hochschulen die Nutzungsgebühr für ihre Mitglieder pauschal entrichten, sie müssen sich allerdings zuvor registrieren lassen.

Allgemeines zur Antragstellung

Vor jeder Antragstellung gilt es zu prüfen, ob die Grundausrichtung mit der Förderinstitution kompatibel ist. Eine erste Kontaktaufnahme mit der angestrebten Fördereinrichtung und ein anschließendes kleines Papier über das geplante Projekt verhindern unter Umständen unnötige Arbeit und mögliche Enttäuschungen mit einem abgelehnten Antrag.
Beantragt werden können in der Regel Sachmittel und befristete MitarbeiterInnenstellen, die eigene Stelle der AntragstellerIn als ProjektleiterIn kann lediglich bei der DFG beantragt werden. Die Fördereinrichtungen verlangen eine funktionierende Grundausstattung (Infrastruktur, Büro, PC usw.), die für das Forschungsprojekt genutzt werden kann.

 

Zeitlicher Rahmen für die Beantragung:

Förderanträge sollten zwischen 6 und 12 Monaten (bei EU-Programmen bis zu 2 Jahren) vor dem beabsichtigten Termin für den Beginn des Forschungsprojektes bei der/den in Frage kommenden Förderorganisation/en gestellt werden. Bei vielen Forschungsträgern können Förderanträge nur zu bestimmten Terminen eingereicht werden.
Die Begutachtung von Anträgen ist in den einzelnen Förderinstitutionen unterschiedlich:
Bei der DFG entscheiden gewählte FachgutachterInnen und damit begutachten KollegInnen die Anträge von KollegInnen. Auch bei der EU und bei den großen Stiftungen gibt es bestellte Gutachter, während beim BMBF Projektträger zwischen dem eigentlichen Geldgeber und dem Antragsteller zwischengeschaltet sind. Daneben gibt es bei den Förderinstitutionen Referenten, die den Antrag eingangs beurteilen und, auf der Grundlage der Fachgutachten, eine Empfehlung abgeben. Die Entscheidung über den Antrag fällt schließlich wiederum ein anderes Gremium, ein Förderausschuss, ein Senat oder eine europäische Kommission.