Forschung

Fördermöglichkeiten für Forschungsvorhaben im Bereich Frauen- und Genderforschung

DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die Hauptaufgabe der DFG als größter forschungsfördernder Institution und wichtigster Drittmittelgeberin in Deutschland besteht in der finanziellen Unterstützung von Forschung an Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen, wobei die Mittel überwiegend in den Hochschulbereich fließen. Wissenschaftliche Exzellenz, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Interdisziplinarität und Internationalität gehören zu den Eckpunkten der Förderung. Forschungsförderung bedeutet Unterstützung von Einzelvorhaben und Forschungskooperationen, Auszeichnung für herausragende Forschungsleistungen sowie Förderung wissenschaftlicher Infrastruktur und wissenschaftlicher Kontakte.
Die DFG ist in erster Linie grundlagenforschend tätig und bezieht alle Wissenschaftsfelder in ihre Förderung ein. Sie fördert projekt- und personenbezogen. Ihr jährliches Finanzvolumen beträgt derzeit mehr als 1,7 Milliarden Euro.
Die DFG fördert jährlich weit über 25.000 wissenschaftliche Projekte und Programme. Mit dem Online-Informationssystem GEPRIS stellt sie eine Datenbank im Internet bereit, die über aktuelle DFG-geförderte Forschungsvorhaben informiert und eine Zusammenfassungen ihrer wichtigsten Forschungsziele und -methoden enthält. Mitte 2007 umfasste der Datenbestand von GEPRIS 50.000 Projekte und Programme, 35.000 Personen und 17.000 Institutionen.

Den Kern der Forschungsförderung durch die DFG bildet die Einzelförderung im Normalverfahren. Hier kann jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler mit einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Ausbildung (i. d. R. Promotion) zu jedem Zeitpunkt und zu jedem Thema die Förderung von Forschungsprojekten bei der DFG beantragen.
In Form einer Sachbeihilfe können Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Publikationen und für die meisten anderen Erfordernisse eines Forschungsvorhabens bereit gestellt werden. Dabei setzt die DFG voraus, dass die Institution, in der das Vorhaben durchgeführt wird, die notwendige Grundausstattung zur Verfügung stellt. Die Förderungsdauer beträgt ein bis drei Jahre, eine Verlängerung ist möglich.
In diesem Normalverfahren ist es als Förderangebot für NachwuchswissenschaftlerInnen auch möglich, im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt eine eigene Stelle für sich selbst einzuwerben. Damit besteht die Möglichkeit, selbständig ein Projekt durchzuführen, ohne bereits in einem anderen Zusammenhang auf einer Stelle beschäftigt zu sein. Die oder der Beantragende kann wählen, welche Forschungsumgebung in Deutschland am besten geeignet ist, um das beantragte Projekt erfolgreich zu realisieren, und sich dort mit dem Projekt etablieren. Seit Mai 2006 ist es für Projektleiter/innen und Mitarbeiter/innen an DFG-geförderten Projekten zudem möglich, die Eigene Stelle zum Zweck eines höheren Erkenntnistransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft nicht nur im universitären Bereich, sondern auch im industriellen Umfeld anzusiedeln.
Seit Dezember 2007 ist das Förderinstrument Forschungssemester in die Projektförderung integriert, d.h. im Rahmen von Sachbeihilfen können HochschullehrerInnen, die für einen gewissen Zeitraum kontinuierlich eigene Forschung betreiben möchten, auch Mittel für ein Forschungssemester, d.h. zur Finanzierung der Vertretung ihrer Stelle beantragen.

NachwuchswissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (grds. Promotion) können auch ein bis zu zweijähriges Forschungsstipendium beantragen, um an einem Ort ihrer Wahl im In- oder Ausland ein umgrenztes Forschungsprojekt durchzuführen, sich in diesem Zusammenhang in neue wissenschaftliche Methoden einzuarbeiten oder ein größeres Forschungsvorhaben abzuschließen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in ihrer wissenschaftlichen Karriere weiter voran geschritten sind, sind ausnahmsweise antragsberechtigt, um sich einer Forschungsaufgabe von besonderer Bedeutung widmen zu können. Anforderungen an das Projekt: Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.

Neben dem Normalverfahren fördert die DFG die Forschung auch mit Hilfe einer Reihe von koordinierten Programmen, die Kooperation und Interdisziplinarität stärken sollen. Hier eine Auswahl der für die Fachhochschulen relevantesten Programme:

 

  • Schwerpunktprogramme bündeln überregionale Kooperationen. Sie dienen der Finanzierung und Koordinierung von Vorhaben mehrerer Forschender an verschiedenen Orten zu einer bestimmten Thematik oder einem Projekt. Innerhalb eines inhaltlich definierten Rahmens sind die Beteiligten frei in der Wahl des Themas, des Forschungsplanes sowie der Methoden. Schwerpunktprogramme werden eingerichtet, wenn die koordinierte Förderung für das betreffende Gebiet besonderen wissenschaftlichen Gewinn verspricht. Ein Schwerpunktprogramm wird in der Regel für die Dauer von sechs Jahren gefördert. Zur Mitarbeit in einem Schwerpunktprogramm fordert die DFG interessierte Wissenschaftler zu bestimmten Terminen auf, Anträge vorzulegen. Eine Liste der aktuell ausgeschriebenen Schwerpunktprogramme finden Sie hier

  • Forschergruppen sind enge Arbeitsbündnisse mehrerer herausragender WissenschaftlerInnen an einem oder mehreren Orten zur gemeinsamen Bearbeitung besonders innovativer, meist interdisziplinärer Forschungsvorhaben. Das Forschungsvorhaben geht dabei nach seinem thematischen, zeitlichen und finanziellen Umfang über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzelförderung des Normal- oder Schwerpunktverfahrens weit hinaus. Die Förderung von Forschergruppen soll helfen, für eine mittelfristige - meist auf sechs Jahre - angelegte, enge Kooperation die notwendige personelle und materielle Ausstattung bereitzustellen. Forschergruppen tragen häufig dazu bei, neue Arbeitsrichtungen zu etablieren. Entscheidungen im Programm Forschergruppen fallen viermal pro Jahr. Eine Forschergruppe setzt sich aus verschiedenen Programmmodulen zusammen, deren Gewichtung und Kombination den jeweiligen fachlichen Anforderungen Rechnung tragen. Das Förderprogramm erlaubt so eine weitgehende flexible Gestaltung des Forschungsverbundes, in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung, den einbezogenen Wissenschaftsgebieten und dem gewünschten strukturbildenden Aspekt. In diesem Rahmen können Forschergruppen Entfaltungsmöglichkeiten für Nachwuchsgruppen bieten, die Kooperation mit außeruniversitären Partnern stärken, zeitliche Freistellungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen und die internationale Zusammenarbeit intensivieren.
  • Sonderforschungsbereiche sind für eine Dauer von bis zu 12 Jahren angelegte Forschungseinrichtungen an einer Hochschule, oftmals in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Forschungseinrichtungen, in denen WissenschaftlerInnen im Rahmen fächerübergreifender Forschungsprogramme zusammenarbeiten. Strukturziel ist die Schwerpunktbildung in Hochschulen.
  • Einen erleichterten Zugang zur spezifischen Forschungsförderung der DFG im eigenen Fach bietet das DFG-Internetprogramm. Für WissenschaftlerInnen stehen hier neben aktuellen, fachspezifischen Mitteilungen auch Hinweise zu Fördermöglichkeiten, laufenden Initiativen und Programmen zur Verfügung. Es gibt Informationen für Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen, LebenswissenschaftlerInnen, NaturwissenschaftlerInnen, IngenieurwissenschaftlerInnen.

>>> Die DFG hat 2002 die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft als programmatisches Ziel in ihre Satzung aufgenommen. Zur Umsetzung dieses Anspruchs hat sie in den verschiedenen Förderprogrammen Ansätze erarbeitet, um Frauen die gleichen Chancen wie Männern zuzugestehen. Dazu gehört es, Eltern zu unterstützen und damit insbesondere jungen Frauen mit Familie Möglichkeiten zum Verbleib in der Wissenschaft zu eröffnen.
Über spezifische Förderprogramme zu dieser Fragestellungen verfügt die DFG aber nicht: Die satzungsgemäße Aufgabe der DFG ist die Förderung der Wissenschaft in allen ihren Zweigen. Förderung von Chancengleichheit kann nur im Kontext adäquater Förderung herausragender wissenschaftlicher Arbeitsvorhaben stattfinden. Entsprechend erprobt die DFG im Rahmen bestehender Förderprogramme zum Beispiel durch die Flexibilisierung von Altersgrenzen, Anerkennung von Kindererziehungszeiten oder Teilzeitmodelle Möglichkeiten, dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine Verknüpfung von Karriere und Familie zu erleichtern. Darüber hinaus bemüht sich die DFG um stetige Weiterentwicklung der Modelle zur Förderung von Chancengleichheit.
Einen umfassenden Internetauftritt zur Chancengleichheit der Geschlechter in der Wissenschaftsförderung der DFG finden Sie hier.
Die Frauen- und Geschlechterforschung ist in den Förderinitiativen der DFG nicht explizit ausgewiesen.<<<

Informationen zur Antragsstellung, Begutachtung und Entscheidungsfindung bei Einzelprojekten, Stipendien und Koordinierten Verfahren, zur Qualitätssicherung der Begutachtung durch die Fachkollegien sowie die "Grundsätze zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis" finden Sie hier.
Formulare und ausführliche Merkblätter zu den jeweiligen Förderarten und derzeitigen Programmen der DFG können hier heruntergeladen werden.

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