
Es empfiehlt sich (besonders für ‚Antragsneulinge’), vor der eigentlichen Antragstellung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich den Einstieg in die Förderung zu erleichtern. Sie können bei der zuständigen Stelle vor der förmlichen Antragstellung eine Projektskizze einreichen.
Nachdem Ihre Projektidee geprüft worden ist, erhalten Sie kurzfristig Mitteilung, ob Sie Aussicht auf Förderung haben. Im Falle eines positiven Bescheids wird der eigentliche Antrag formuliert, anhand der allgemeinen Förderbedingungen geprüft und zur Entscheidung vorgelegt.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragssystem bzw. Angebots-System für Bundesministerien "easy", mit dem Sie Projektskizzen und Förderanträge am PC unter Nutzung integrierter Hilfefunktionen erstellen können.
Formulare, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für Vorhabensskizzen und förmliche Förderanträge können im elektronischen BMBF-Formularschrank abgerufen werden.
Die aktuelle Projektförderung des BMBF umfasst derzeit folgende Förderbereiche:
• Lebenswissenschaften Unterpunkte sind u.a.
• Energie
• Fachhochschulen (s.u.)
• Sozial- und Geisteswissenschaften u.a. mit den Unterpunkten
Förderbereich Fachhochschulen
Da sich gerade an Fachhochschulen die angewandte Forschung in den vergangenen fünfzehn Jahren zu einem zweiten Profil bildenden Merkmal neben der praxisorientierten Lehre entwickelt hat und die FHs dadurch in vielen anwendungsnahen FuE-Feldern zu den wichtigsten Kooperationspartnern von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gehören, spricht das BMBF insbesondere das hohe anwendungsnahe FuE-Potential der FHs für den Wissens- und Technologietransfer in die Unternehmen an. Laut Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) wird das Fachhochschule-Programm für die Jahre 2009 bis 2013 fortgeschrieben. Es werden jährlich bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
AnsprechpartnerIn:
BMBF - Referat 515 -
Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Telefonnummer: +49 (0)228/ 99572725
Faxnummer: +49 (0)228/ 9957-82725
E-Mail: annette.eickmeyer-hehn@bmbf.bund.de
Derzeit existieren vier Förderlinien des FH-Programms, die in den verschiedenen Ausschreibungen unterschiedliche Fördermöglichkeiten eröffnen:
1. Das BMBF fördert die angewandte Forschung an Fachhochschulen in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften im Rahmen des Programms „FhprofUnd – Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen“. In diesem Programm, das themenoffenen Bewerbungen erlaubt, werden seit 2007 Verbünde an Fachhochschulen mit Unternehmen gefördert. Wesentliche Ziele sind ein intensiverer Wissens- und Technologietransfer in die Unternehmen und bessere forschungsnahe Qualifizierungsmöglichkeiten für Studierende und Forschungspersonal. Entlang einer wissenschaftlichen Wertschöpfungskette sollen auch universitäre und außeruniversitäre Forschungspartner in die Verbünde eingebunden werden. Kennzeichen des Programms sind der nachfrageorientierte Förderansatz, anwendungsnahe Forschungsprojekte, transferorientierte Kooperationen und forschungsnahe Qualifizierungen. Die Fördermittel des BMBF im Haushaltsjahr 2008 betrugen 23,5 Mio. Euro.
Derzeit läuft die 3. Förderrunde, deren Antragsfrist bereits abgelaufen ist. Für die 4. Förderrunde (2010) plant das BMBF die Ausschreibung für Ende Juni 2009. Die Abgabe der Ankündigungsskizzen muss bis Anfang November erfolgen, die der vollständigen Anträge bis Ende November.
Projektträgerin:
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF)
Hauptgeschäftsstelle
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Telefonnummer: 0221/376 80-0
Faxnummer: 0221/376 80-27
E-Mail: info@aif.de
Internet: www.aif.de
2. Mit Beginn des Jahres 2009 wurde eine neue Förderlinie mit einer themenfokussierten Ausschreibung eingerichtet: Im Rahmen der Pilotausschreibung "Soziale Innovationen für Lebensqualität im Alter (SILQUA-FH)" können nun auch Forschungsbeiträge der Fachhochschulen mit Lehrangeboten im Bereich der Sozialen Arbeit, Pflege- und Gesundheitswissenschaften zur Verbesserung der Lebensqualität, der Wahrung von Selbstständigkeit und Würde älterer, vor allem von Alterserkrankungen betroffener Menschen gefördert werden. Im Rahmen der Förderlinie sollen innovative Konzepte der sozialen Dienste entwickelt werden und die Möglichkeit angeboten werden, bestehende Kompetenzen auszubauen, die der Zielgruppe "ältere Menschen" und ihrer Angehörigen, den Veränderungsprozessen im Lebenslauf und den Beziehungen zwischen den Generationen gerecht werden.
Anfang April 2009 hat das BMBF die ersten 22 Projekte an Fachhochschulen mit einem Fördervolumen von 5,1 Millionen Euro aus der Pilot-Ausschreibung „Soziale Innovationen für die Lebensqualität im Alter“ (SILQUA) bewilligt.
Die Ausschreibung für die 2. Förderrunde (2010) plant das BMBF Ende Mai 2009. Die Abgabe der Ankündigungsskizzen muss bis Anfang September erfolgen, die der vollständigen Anträge bis Ende September.
AnsprechpartnerIn:
BMBF – Referat 515 –
Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Telefonnummer: +49 (0)228 99 57-2061
Faxnummer: +49 (0)228 99 57-8-2061
E-Mail: Helga.Reinhardt@bmbf.bund.de
3. Mit der Förderlinie IngenieurNachwuchs wird erstberufenen FH-ProfessorInnen (Berufung liegt zum Ausschreibungszeitpunkt maximal 4 Jahre zurück) durch die Förderung innovativer FuE-Projekte eine Plattform geboten, um Kontakte zur Industrie sowie eigene Forschungskompetenzen auf- und auszubauen. Darüber hinaus soll diese Förderlinie über den eingebundenen Nachwuchs dazu beitragen, die Attraktivität des jeweiligen Forschungsschwerpunkts bzw. Fachbereichs und die Wahrnehmung seiner Fach- und Forschungsinhalte zu erhöhen. Ziel der Förderlinie ist es, die Nachwuchsproblematik (mehr Studierende + bessere FuE-Qualifizierung) auf Basis der Kompetenzen der Fachhochschulen in der ingenieurwissenschaftlichen Forschung und Lehre aufzugreifen und mit zu lösen. Der Begriff Nachwuchs umfasst dabei neben den erstberufenen FH-ProfessorInnen, angehenden PromovendInnen und AbsolventInnen (Diplom-/Bachelor-/Masterarbeiten), Studierende (Semester-/Studienarbeiten) und im weiteren Sinne auch potenzielle Studienanfänger.
Zudem soll die Förderlinie multiplikativ über den eingebundenen Nachwuchs dazu beitragen, die Attraktivität des jeweiligen Forschungsschwerpunkts bzw. Fachbereichs und die Wahrnehmung seiner Fach- und Forschungsinhalte im Außenbereich zu erhöhen. Durch die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen sollen der Praxisbezug für den Nachwuchs sichergestellt und Transfermöglichkeiten für die Ergebnisse eröffnet werden. Die Einbindung von Universitäten oder Forschungseinrichtungen soll die Durchführung von kooperativen Promotionen ermöglichen.
Die Ausschreibung zur Förderlinie IngenieurNachwuchs findet jährlich (im Juni) zu einem Themenschwerpunkt statt. Die Abgabe der Ankündigungsskizzen muss bis Anfang Oktober erfolgen, die der vollständigen Anträge bis Ende Oktober. Für die 4. Förderrunde (2010) mit dem Thema: Verfahrenstechnik plant das BMBF die Ausschreibung für Ende Juni 2009.
AnsprechpartnerIn:
BMBF - Referat 515 -
Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Telefonnummer: +49 (0)228/ 9957-3694
Faxnummer: +49 (0)228/ 9957-8-3694
E-Mail: Ute.Vosskamp@bmbf.bund.de
4. Die Förderlinie Profil NT "Profil-NT" gibt Fachhochschulen die Möglichkeit, ihre im Rahmen der BMBF-Fachprogramme, wie z.B. Sicherheitsforschung, Mikrosystemtechnik, IuK-Technologien, eingebrachte Forschungsleistung ergänzend zur Stärkung des Forschungsprofils ihrer Fachhochschule nachhaltig zu nutzen.
Die Förderlinie Profil NT setzt an der erfolgreichen Beteiligung der Fachhochschulen an themenorientierten Verbundprojekten der BMBF-Fachprogramme in Schlüsseltechnologien, wie z.B. Mikrosystemtechnik oder Optische Technologien an. Das Programm zielt darauf ab, einen weitergehenden Mehrwert aus dieser Beteiligung zu realisieren und deren Nachhaltigkeit zu sichern. Es stellt damit ein wichtiges Element zur Unterstützung der stärkeren Beteiligung der Fachhochschulen an den Fachprogrammen des BMBF dar.
Ist eine Fachhochschule im Rahmen der themenbezogene Förderbekanntmachung als Partner oder Unterauftragnehmer in einem Verbundprojekt erfolgreich beteiligt, können Mittel für ein zusätzliches, eigenständiges Forschungsprojekt einer "Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien" zum jeweiligen Projektthema beantragt werden.
Die Förderlinie ist am 2.2.2007 bekannt gemacht worden und kann hier herunter geladen werden. Die Ausschreibungen, die eine Beantragung im Rahmen von Profil NT eröffnen, sind in der laufend aktualisierten Liste der Fachprogramme / Ausschreibungen mit Option für Fachhochschulen dargestellt. Die Projektträger der entsprechenden Fachprogramme sind informiert
AnsprechpartnerIn:
BMBF - Referat 515 -
Forschung an Fachhochschulen, Ingenieurnachwuchs, FIZ
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Telefonnummer: +49 (0)228/ 99572725
Faxnummer: +49 (0)228/ 9957-82725
E-Mail: annette.eickmeyer-hehn@bmbf.bund.de
Die Ausschreibungen und ihre aktuellen Termine für alle Förderlinien des Fachhochschul-Programms finden Sie hier. Bis zum Stichtag (s. Ausschreibung) muss die Hochschule den Antrag beim Projektträger per E-Mail mit einer Skizze ankündigen. Die Skizze ist zwingende Voraussetzung für die Einreichung eines Antrags. Sie dient u. a. der frühzeitigen Auswahl und Zuordnung der für die fachliche Begutachtung des Antrags zuständigen Gutachter. Anhand der Skizze werden die wesentlichen formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung geprüft. Es findet keine fachliche Bewertung/Vorauswahl des geplanten Vorhabens statt.
Als Projektträger fungiert die
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF)
Hauptgeschäftsstelle
Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Telefonnummer: 0221/376 80-0
Faxnummer: 0221/376 80-27
E-Mail: pt-fh@aif.de
Ansprechpartnerin für die hessischen Fachhochschulen:
Silke Müller
Telefonnummer: 0221/376 80-55
E-Mail: smueller@aif.de
Förderbereich Chancengleichheit/Genderforschung
>>> In diesem Förderbereich, der als Querschnittsthema angesehen wird, fördert das BMBF strategische Maßnahmen sowie den Aufbau von Strukturen zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung.
Zentrale Förderbereiche sind zurzeit:
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen im Förderbereich Chancengleich-heit/Genderforschung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
– PT Chancengleichheit/Genderforschung –
Postfach 24 01 07
53154 Bonn
E-Mail: gender@dlr.de
Internet: http://www.dlr.de/pt/desktopdefault.aspx/tabid-3214/4966_read-7131/
Kontakt
Dr. phil. Edelgard Daub
Tel.: +49 228 3821-150
Fax: +49 228 3821-323
Eine Liste der laufenden Vorhaben in den einzelnen Förderprogrammen dieses Förderbereichs finden Sie hier und der bereits ausgelaufenen Vorhaben hier.
Die Förderung im Förderbereich Chancengleichheit/Genderforschung erfolgte bisher überwiegend auf entsprechende Anträge hin als Einzelförderung; in der Zukunft soll die Förderung aber verstärkt auf der Grundlage von Bekanntmachungen oder Aus-schreibungen erfolgen. Die jeweils aktuellen Bekanntmachungen/Ausschreibungen finden Sie hier.
Darüber hinaus können formlose Anfragen an den Projektträger gerichtet werden. Neben einer Begutachtung nach den üblichen wissenschaftlichen Kriterien werden der innovative Pilotcharakter des beabsichtigten Projektes sowie das Bundesinteresse beurteilt. Besonders willkommen sind Anträge, die auf Synergien von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zielen.
Zurzeit können im Rahmen des Förderbereichs "Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung" des BMBF Skizzen zum Themenschwerpunkt "Frauen an die Spitze" eingereicht werden:
In der grundlegenden Bekanntmachung des Programms vom 30. Juni 2006 heißt es: Ausgehend von der Tatsache, dass die Beteiligung von Frauen im Wissenschaftssystem sowie in Führungspositionen noch immer nicht dem Anteil gut qualifizierter Frauen entspricht, will das Programm „Frauen an die Spitze“ neue Erkenntnisse über die Ursachen dieser Situation fördern. Ziel ist es, Grundlagen für neue Handlungsansätze zur Förderung der Chancengerechtigkeit und zur Integration von Genderfragen in die unterschiedlichen Bereiche der Forschung zu entwickeln.
Für die erfolgreiche Karriereentwicklung von Frauen sowohl in der Wirtschaft als auch in Wissenschaft und Forschung ist die Wahl des Ausbildungsberufs oder Studienfachs in zukunftsorientierten Feldern eine Grundvoraussetzung. Bislang schöpfen Frauen ihre Potentiale trotz hoher formaler Bildungsqualifikationen nicht aus. Die Berufswahl von Frauen und Männern ist in hohem Maße segregiert. Die bisherigen Anstrengungen zur Erhöhung der Beteiligung von jungen Frauen in naturwissenschaftlich-technischen Berufen und Studiengängen haben noch nicht den gewünschten nachhaltigen Erfolg gebracht. Deshalb ist es erforderlich, unter Einbeziehung der heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen neue Erkenntnisse zu gewinnen und daraus politische Handlungsoptionen zur Unterstützung des Berufswahlprozesses von Mädchen und jungen Frauen zu entwickeln. Das Interesse an naturwissenschaftlich-technischen Ausbildungs- und Studiengängen soll daher gesteigert werden, um die Karrierechancen von Frauen insbesondere in Forschung und Wissenschaft weiter zu verbessern.
Selbst in Berufsfeldern mit hohem Frauenanteil gelingt es Frauen kaum, bis an die Spitze von Organisationen – gerade auch im Wissenschaftssystem – vorzudringen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Faktoren zu untersuchen, die einer chancengerechten Karriereentwicklung entgegenstehen, um daraus Handlungsansätze zu entwickeln.
Darüber hinaus sollen Genderaspekte in naturwissenschaftlichen und techniknahen Forschungsfeldern angemessen berücksichtigt werden. Es sollen strukturelle Ansätze entwickelt werden, die zu einer durchgängigen Beachtung von Genderperspektiven in naturwissenschaftlichen und technischen Forschungsbereichen führen.
Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Programmes „Frauen an die Spitze“ Vorhaben gefördert, die sich mit Genderaspekten in folgenden Themenfeldern (wie im Folgenden exemplarisch dargestellt) beschäftigen:
Berufsorientierungsprozesse
Berufs- und Karriereverläufe
Organisationsstrukturen in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung
Geschlechtsspezifische Fragestellungen in naturwissenschaftlich-technischer Forschung
Diese bisherige Bekanntmachung vom 30. Juni 2006 wird modifiziert fortgeführt durch eine aktuelle Bekanntmachung vom 26. Juni 2009
Darin heißt es:
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Menschen in unserem Land mehr Chancen auf Arbeit, Wohlstand und Teilhabe zu eröffnen. Hierzu braucht Deutschland eine neue Innovationskultur mit adäquater Beteiligung von Frauen und Männern. Die Beteiligung von Frauen im Wissenschaftssystem sowie in Führungspositionen entspricht noch nicht dem Anteil gut qualifizierter Frauen. Um neue Handlungskonzepte zu entwickeln, sind weitere Erkenntnisse über die Ursachen dieser Sachlage erforderlich. Hierzu sollen Forschungsvorhaben gefördert werden.
Wesentlich für die erfolgreiche Karriereentwicklung von Frauen in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung ist die Wahl des Ausbildungsberufs oder Studienfachs in zukunftsorientierten Feldern. Zusätzlich beeinflussen weitere Faktoren die Verbleibenswahrscheinlichkeit sowie die Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen in ihren Berufsfeldern. Bislang schöpfen Frauen ihre Potentiale trotz hoher formaler Bildungsqualifikationen nicht aus. Hierzu trägt bei, dass die Berufswahl von Frauen und Männern in hohem Maße segregiert ist.
Bisherige Anstrengungen zur Lösung dieser Problematik, insbesondere die Anstrengungen zur Erhöhung der Beteiligung von jungen Frauen in MINT-Berufen und -Studiengängen, haben noch nicht den gewünschten nachhaltigen Erfolg gebracht. Deshalb ist es erforderlich, unter Einbeziehung der aktuellen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und auf Basis neuer Erkenntnisse Handlungsoptionen zur Erweiterung des Berufswahlprozesses von Mädchen und jungen Frauen zu entwickeln. Ziel ist, vor allem das Interesse an MINT-Ausbildungs- und Studiengängen zu steigern, um die Beteiligung von Frauen in diesen Bereichen von Forschung und Wissenschaft weiter zu verbessern.
Die Umsetzung von Chancengerechtigkeit ist darüber hinaus auch in anderen Berufsfeldern erforderlich, denn selbst in Bereichen mit hohem Frauenanteil gelingt es Frauen kaum, bis an die Spitze von Organisationen - gerade auch im Wissenschaftssystem - vorzudringen. Zudem sind Frauen in der beruflichen Selbständigkeit unterrepräsentiert. Deshalb sind auch diejenigen Faktoren zu untersuchen, die einer chancengerechten Karriereentwicklung außerhalb des klassischen Beschäftigungsmodells entgegenstehen, um daraus Handlungsansätze zu entwickeln.
Geschlechtsspezifische Fragestellungen sollen in unterschiedlichen Feldern der Forschung, insbesondere im MINT-Bereich, angemessen berücksichtigt werden. Denn durch die Integration von Genderaspekten wird die Innovationskraft der Forschung erhöht und ein Umdenken angestoßen.
Gegenstand der Förderung sollen die unten genannten Themenfelder sein. Ziel ist es, Grundlagen für neue Handlungsansätze zur Integration von Genderfragen in die unterschiedlichen Bereiche der Forschung und zur Förderung der Chancengerechtigkeit in Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu entwickeln. Aufgrund der Vielschichtigkeit des Themas und des fachübergreifenden Forschungsgegenstandes sind interdisziplinäre Ansätze und fachübergreifende Kooperationen gewünscht.
Gefördert werden – soweit nicht anders festgelegt – sowohl quantitativ als auch qualitativ angelegte Forschungsvorhaben sowie die Entwicklung und Erprobung innovativer Umsetzungskonzepte in den nachfolgenden Themenfeldern:
Förderfähig sind innovative Vorhaben, die inhaltlich die unter Nr. 2 genannten Themenfelder aufgreifen und nicht in die Kompetenz der Länder fallen. Der/Die Antragsteller/in soll sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Er/Sie soll prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, soll dem Projektträger in der ersten Stufe zunächst eine Vorhabensskizze (max. 15 S.) eingereicht werden. Der Einreichungstermine für 2009 sind der 31. Juli und der 15. Dezember .
Förderfähig sind innovative Vorhaben, die nicht in die Kompetenz der Länder fallen. Der/Die Antragsteller/in soll sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Er/Sie soll prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Weitere Informationen zum Themenschwerpunkt „Frauen an die Spitze“ und zum Antragsverfahren finden Sie hier.
Beim Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. – PT Chancen-gleichheit/Genderforschung – können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden. Interessierten wird nachdrücklich empfohlen, sich vor einer Antragstellung beim Projektträger beraten zu lassen.
Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Olga Burkova (Tel.: 0228 / 38 21 611). <<<
„Hochschulforschung als Beitrag zur Professionalisierung der Hochschullehre" im „Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung“
Im November 2007 hat das BMBF in Abstimmung mit den Ländern ein „Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung“ aufgelegt, mit dessen Hilfe eine fundierte empirische Bildungsforschung ermöglicht werden soll.
Durch konsequente strukturelle Förderung soll die Forschungslandschaft zur empirischen Bildungsforschung gezielt entwickelt und damit dazu beigetragen werden, die internationale Position Deutschlands in Bildung und Forschung zu festigen und auszubauen.
In diesem Rahmen wurden in einer Bekanntmachung zur „Hochschulforschung als Beitrag zur Professionalisierung der Hochschullehre" Richtlinien zur Förderung von Forschung über Hochschulen veröffentlicht, auf dessen Basis sich auch >>> Projekte der geschlechtergerechten Lehre <<< entwickeln lassen dürften.
In der Bekanntmachung heißt es: Mit Blick auf die Hochschulen ist es zum einen der wissensbasierten Gesellschaften eigene Druck zur Höherqualifizierung, der dazu führt, dass Hochschulen inzwischen in weitaus größerem Umfang neben ihren Aufgaben im Bereich der Heranbildung des Nachwuchses für Wissenschaft und Forschung selbst auch gesellschaftliche Pflichten in der Berufsausbildung übernehmen. Die über die letzten Jahre kontinuierlich zunehmende Zahl neuer und meist anwendungsnaher Studiengänge ist Ausdruck dieser Entwicklung. Mit wachsender Notwendigkeit des lebenslangen Lernens sowie der für erfolgreiche Innovationsgesellschaften essenziellen Optimierung des Forschungstransfers gilt es zum anderen, die von Hochschulen bisher eher randständig wahrgenommene wissenschaftliche Weiterbildung bzw. das Verhältnis von Erstausbildung und Weiterbildung grundsätzlich neu zu justieren.
In einem deutlichen Missverhältnis zu der Wissensgesellschaften charakterisierenden Verwissenschaftlichung aller Lebens- und Arbeitsbereiche steht die Wissenschaft selbst. In Forschung und Lehre ist erst seit relativ kurzer Zeit ein gestiegenes Interesse an einer systematischen Beschäftigung mit dem Prozess der Generierung und Vermittlung von wissenschaftlichem Wissen, seinen Erfolgsvoraussetzungen – dazu gehört auch die Gestaltung der Institutionen – und Wirkungszusammenhängen zu verzeichnen. Die interne Gestaltung von Lehre und Forschung wie die externe Governance geschehen bislang wenig theoriegeleitet, die enormen in den letzten Jahren angestoßenen Modernisierungs- und Reformmaßnahmen finden oft ohne adäquate wissenschaftliche Begleitung statt.
Insgesamt kann vermutet werden, dass eine stärkere Verwissenschaftlichung des Wissenschafts- bzw. Hochschulsystems selbst zu verbesserten Verhältnissen und Ergebnissen in Lehre und Forschung führt. Insbesondere kann erwartet werden, dass das den individuellen und kollektiven Akteuren an den Hochschulen sowie der Hochschulpolitik zur Verfügung stehende wissenschaftlich abgesicherte Wissen über die (un-)erwünschten Wirkungen ihres Handels, dadurch vergrößert wird.
Übergeordneter Anspruch des neuen BMBF-Förderschwerpunkts Hochschulforschung ist es, diesem Defizit entgegen zu wirken, diesbezüglich vorhandene FuE-Kapazitäten zu stärken sowie – insbesondere – zusätzliche FuE-Kapazitäten aufzubauen und damit die Grundlage für objektivierbare Entscheidungen der Hochschulakteure zu vergrößern. Als ein genuin interdisziplinäres Forschungsfeld, in dem substantielles Gestaltungswissen nur durch disziplinübergreifende Forschungsarbeiten generiert werden kann, betrifft diese Stärkung der FuE-Basis eine ganze Reihe wissenschaftlicher Einzeldisziplinen.
Gegenstand der Förderung
Das erste im Rahmen des BMBF-Förderprogramms "Empirische Bildungsforschung" speziell zum Hochschulbereich entwickelte Förderangebot zielt auf den Auf- bzw. Ausbau wissenschaftlicher Grundlagen der Hochschullehre.
Gefördert werden FuE-Projekte, die
Die Ansätze sollen sich vornehmlich, aber nicht ausschließlich auf die wissenschaftliche Erstausbildung beziehen und die neuen technischen Möglichkeiten zur Modernisierung der Lehre sowie den im Zuge politischer Reformmaßnahmen in den letzten Jahren deutlich erweiterten organisatorisch-rechtlichen Gestaltungsspielraum der Hochschulen (z. B. durch die Bologna-Reform) nutzen.
Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Zu den thematisch festgelegten Schwerpunkten innerhalb des Rahmenprogramms zur Förderung der empirischen Bildungsforschung veröffentlicht das BMBF Förderrichtlinien, auf deren Grundlage innerhalb bestimmter Fristen Mittel zur Durchführung von Forschungsvorhaben beantragt werden können. Die Richtlinien enthalten Angaben u.a. über Zweck, Gegenstand und Voraussetzungen der Förderung sowie zum Verfahren der Mittelbeantragung, einschließlich der Frist für die Einreichung von Vorhabenbeschreibungen (formlosen Anträgen). Die Förderbekanntmachungen finden Sie hier. Derzeit liegen keine aktuellen Förderbekanntmachungen vor.
Weitere Informationen zur Bekanntmachung und zur Antragstellung finden Sie hier.
Mit der technisch-administrativen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
DLR-Projektträger
Stichwort "Hochschulforschung"
Heinrich-Konen-Straße 1
53277 Bonn
Tel.: 02241-143330
Fax: 02241-143320
Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen ist im BMBF Frau Martina Diegelmann (Tel.: 030 18-575065).
Ansprechpartner beim Projektträger ist Herr Michael Kindt (Tel.: s. o.).
Hinweis: Einige Textabschnitte auf dieser Seite wurden (in Auszügen oder komplett) den Internetseiten der hier beschriebenen Institution entnommen. Alle Angaben ohne Gewähr.
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