Forschung

Fördermöglichkeiten für Forschungsvorhaben im Bereich Frauen- und Genderforschung

Landesministerien — Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst:

Forschungsschwerpunkt Frauenforschung an hessischen Fachhochschulen "Genderforschung und Gleichstellung der Geschlechter"

>>>  Dieser Forschungsschwerpunkt stellt innerhalb des Landes Hessen die wichtigste und einschlägigste Fördermöglichkeit für genderorientierte Forschungen an Fachhochschulen dar.
Er dient der Förderung der Leistungsfähigkeit der Frauen- und Geschlechterforschung an hessischen Fachhochschulen, um deren Drittmittelfähigkeit zu stärken. Fragen nach der sozialen Ungleichheit und den Chancen einer Gleichstellung der Geschlechter sind das gemeinschaftliche Rahmenthema, das ermöglichen soll, Forschungsvorhaben und Forschungsergebnisse auch aufeinander zu beziehen und darauf aufbauend perspektivisch Forschungsverbünde zu gründen, die größere Drittmittelprojekte durchführen können.
Fachhochschulen haben generell zum Forschungstypus der anwendungsbezogenen Forschung eine besondere Nähe entwickelt. Im Vergleich der Möglichkeiten der Genderforschung an Universitäten ist von daher auch auf dem Gebiet der Frauen- und Geschlechterforschung an Fachhochschulen in Hessen ein stärker anwendungsbezogenes Profil zu erwarten. Diese Stärke soll mit diesem Forschungsschwerpunkt gefördert und weiterentwickelt werden. Die Forschungsfragen sollen überwiegend in konkreten Praxiskontexten wurzeln, die Forschungsergebnisse auf Praxisinterventionen und Innovationen abzielen.
Gefördert werden Forschungsvorhaben, die – unabhängig von der fachlichen Verortung des Forschungsgegenstandes – einen Beitrag zu den gleichstellungspolitischen Zielen des Gender-Mainstreaming leisten können. Anträge können entsprechend aus allen Fachdisziplinen gestellt werden, sofern sich die Forschungsfrage auf die Fragestellungen von Genderforschung und Gleichstellung bezieht.
Aufgrund der transdisziplinären Fragestellung der Genderforschung können die Forschungsprojekte in unterschiedlichen Disziplinen verortet wie auch interdisziplinär angelegt sein. Der Forschungsantrag muss unabhängig von der disziplinären Verortung die Bedeutung des Vorhabens für Genderforschung und Gleichstellung der Geschlechter erkenntlich machen.
Berücksichtigt werden auch solche Anträge, die – ggf. im Sinne einer Pilotstudie – der Vorbereitung eines größeren Forschungsprojekts dienen.
Ausführlichere Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Forschungsschwerpunkts "Genderforschung und Gleichstellung der Geschlechter" finden Sie hier.


Im Forschungsschwerpunkt können Anträge gestellt werden:

  • als Projektförderung
  • als Zusatzförderung (zur Anbindung an bereits existierende Forschungsprojekte)
  • als Anschubfinanzierung (für größere Projektvorhaben),

Projekte, die sich in erster Linie auf die Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von Lehrangeboten beziehen, werden nicht gefördert.

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren, Institute und Forschungsgruppen hessischer Fachhochschulen sowie die Frauenforschungszentren der Fachhochschulen. Die Anträge können nur über den Dienstweg der Fachhochschule (Fachbereich und zentrale Verwaltung) eingereicht werden.

Finanziert werden können:

  • befristete wissenschaftliche MitarbeiterInnenstellen mit der Hälfte der regulären Arbeitszeit
  • studentische Hilfskräfte
  • Lehraufträge
  • Reisekosten
  • Werkverträge für Gäste
  • Sachmittel (keine Arbeitsplatzausstattung und Büromaterial)

Das Mittelvolumen des Forschungsschwerpunktes beträgt im Haushaltsjahr 2010 175.000 EUR. Von dem Fördervolumen sind im Jahr 2009 für Fortsetzungsanträge bereits Mittel in Höhe von 91.000 EUR gebunden, so dass für Neuanträge noch rd. 84.000 EUR zur Verfügung stehen.

Die Gesamtkosten für Personal sollten 30.000 EUR jährlich nicht übersteigen. Ein Forschungsvorhaben wird für maximal 18 Monate gefördert.

Der vollständige Antrag besteht aus dem Antrags- und Finanzierungsplan und einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung von maximal 20 Seiten. Er muss in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden. Die eingereichten Anträge werden an ein Gutachterinnengremium weitergeleitet.
Die Anträge können einmal pro Jahr gestellt werden. Abgabetermin für die Antragsrunde 2010 ist der 15. Dezember 2009 sein. Die Laufzeit der Projekte sollte frühestens am 01.04. des Antragjahres beginnen.

Weitere Informationen zum Forschungsschwerpunkt und den Anforderungen an die Forschungsanträge finden Sie hier . <<<

Ansprechpartnerinnen:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Referat H I 4.1
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden

Dr. Monika Völker
Tel.: 0611/32 3410
Fax: 0611/32 97 3410
E-Mail: m.voelker@HMWK.Hessen.de

Rowena Ziebeck
Tel.: 0611/32 3411
Fax: 0611/32 3550
E-Mail: r.ziebeck@HMWK.Hessen.de

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