Forschung

Fördermöglichkeiten für Forschungsvorhaben im Bereich Frauen- und Genderforschung

Stiftungen — Hans-Böckler-Stiftung (HBS)

Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB und betreibt Forschungsförderung in erheblichen Umfang: Im Jahr 2008 betrug der Etat für Forschungsförderung 10 Mio. Euro. Darüber hinaus führt die Stiftung an dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) und dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) auch eigene Forschungsarbeiten durch.
Die Hans-Böckler-Stiftung ist in allen ihren Aufgabenfeldern der Mitbestimmung als Gestaltungsprinzip einer demokratischen Gesellschaft verpflichtet. >>> Sie eine der wenigen Forschungsträger, die bei ihrer Forschungsförderung explizit die Berücksichtigung von Genderaspekten einfordern.<<<

Die Forschungsförderung in der HBS hat den speziellen Auftrag, in Kooperation mit externen Forschungseinrichtungen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse bereitzustellen, damit die soziale und politische Gestaltung von Arbeitswelt und Gesellschaft auf gesicherten Grundlagen erfolgen kann.

Die Leitfrage des Forschungsprogramms der Stiftung lautet deshalb: Wie können Menschen selbstbestimmt arbeiten und leben? Um hier zu tragfähigen Antworten zu gelangen, soll Forschungswissen gewonnen werden, durch das die Beschäftigungsfähigkeit und Handlungskompetenz von Beschäftigten und Arbeitssuchenden verbessert und die Gestaltungskompetenz der Mitbestimmungsträger gestärkt werden kann. Die von der HBS initiierte und geförderte Forschung soll zur aktiven Gestaltung arbeitsorganisatorischer, technologischer und ökologischer Innovationsprozesse beitragen. >>> Und sie soll helfen, mehr Demokratie und die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und Gesellschaft zu erreichen.<<<

Das Forschungsförderungsprogramm der Hans-Böckler-Stiftung zielt auf die praktische Verwendung von Forschungswissen ab. Die von ihr initiierte und finanzierte Forschung soll Grundlagenforschung mit Anwendungsbezug verbinden.

Gefördert werden neben Expertisen, Gutachten, Kurz- und Literaturstudien sowie Sekundäranalysen – die für einen kurzfristig entstehenden Wissensbedarf bestimmt sind und über den Stand der Forschung informieren, Gestaltungswissen bereitstellen und aktuelle gesellschaftliche Probleme analysieren – auch jährlich rund 100 empirische Forschungsprojekte. Diese sind eher mittel- bis langfristig angelegt und sollen theoriegeleitetes, perspektivisch angelegtes Orientierungs- und Gestaltungswissen generieren und dazu beitragen, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse für die Gestaltung von Arbeitswelt und Gesellschaft bereitzustellen. Sie werden durch Beiräte begleitet, in denen VertreterInnen von Wissenschaft, Gewerkschaft und Interessenvertretung mitwirken.

Gefördert werden sowohl die Einzelprojektforschung als auch themenübergreifende Forschungsnetzwerke, mit denen die für Praxisorientierung und Politikberatung wichtige Interdisziplinarität unterstützt werden soll. Integrative Forschungsansätze und Kooperationen sind für diesen Typ von Wissensgenerierung ein Auswahlkriterium bei der Projektförderung und sollten bei Projektanträgen an die Stiftung berücksichtigt werden. Ferner bemüht sich die Forschungsförderung selbst aktiv darum, für Projektverbünde geeignete Forschungsprojekte mit dem Ziel eines gemeinsamen Ergebnistransfers zu verknüpfen. Fördermittel werden deswegen nicht einzig für die Projektförderung, sondern fallweise auch für die Strukturförderung von Forschungsnetzwerken zur Verfügung gestellt, deren Ziel der Wissenstransfer in die Praxis ist. Der Forschungstransfer hat in der Förderpraxis der HBS insgesamt einen hohen Stellenwert. Von Forschungsanträgen an die Stiftung wird erwartet, dass das Ziel des Ergebnistransfers bereits bei der Projektentwicklung berücksichtigt und als projektbegleitender wie auch -abschließender Arbeitsschritt eingeplant wird.

>>> Zentrale Auswahlkriterien sind die gesellschaftspolitische und wissenschaftliche Relevanz eines Forschungsprojektes und sein expliziter Bezug zum Forschungsförderungsprogramm der Stiftung. Außerdem wird bei jedem Projektantrag geprüft, ob die schwerpunktübergreifenden Querschnittsthemen, die für alle Forschungsfelder festgelegt wurden, berücksichtigt worden sind. Neben der Globalisierung und dem euro-päischen Integrationsprozess sowie dem Leitbild einer nachhaltigen Zukunftsgestal-tung stellt das dritte Querschnittsthema die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen dar, deren Erfolgsbedingungen mit Hilfe des Gender-Mainstreaming-Ansatzes aufgezeigt werden sollen. Damit erhält die Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung eine besondere Relevanz für die genderbezogene Forschung. <<<

Das Forschungsförderungsprogramm der Stiftung, das Grundlage der Projektförderung ist, ist auf einen Zeitraum von etwa fünf Jahren ausgelegt. Dabei verschließt sich das Programm nicht gegenüber einem Erkenntnisgewinn: Künftige Entwicklungen in der Arbeitswelt und Gesellschaft wie auch ein fortschreitender Forschungsstand können zu Akzentverschiebungen der Forschungslinien führen. In diesem Sinne versteht sich das Rahmenkonzept der Förderung als ein „lernendes Forschungsförderungsprogramm“.

Das aktuelle Forschungsförderprogramm der Hans-Böckler-Stiftung hat vier Förderschwerpunkte.

  1. Erwerbsarbeit im Wandel
  2. Strukturwandel – Innovationen und Beschäftigung
  3. Mitbestimmung im Wandel
  4. Zukunft des Sozialstaates

Jeder Forschungsschwerpunkt ist in Forschungsrichtlinien untergliedert, die gesellschaftspolitische Ziele der Hans-Böckler-Stiftung und aktuelle Wissenschaftsdiskurse widerspiegeln. Damit nimmt das Forschungsprogramm auch globale Themen wie die Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft, Berufsbildung und Qualifizierung, demographischer Wandel und Migrationsprozess auf, selbst wenn diese nicht als Programmschwerpunkte ausgewiesen sind.

Zusätzlich werden in drei Forschungslinien weitere Themen untersucht:

  • Berufliche und allgemeine Bildung
  • Bedeutung und Rolle der Tarifparteien
  • Geschichte der Gewerkschaften

Für alle Forschungsschwerpunkte und Forschungslinien sind drei Querschnittsthemen relevant:

  1. der Globalisierungs- und europäische Integrationsprozess und dessen Folgen für die Mitbestimmung und Interessenvertretung
  2. das Leitbild einer nachhaltigkeitsgerechten Zukunftsgestaltung, das Politikkonzepte fordert, die ökonomischen, sozialen und ökologischen Gestaltungsprinzipien gleichermaßen gerecht werden
  3. >>> die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen, deren Erfolgsbedingungen mit Hilfe des Gender-Mainstreaming-Ansatzes aufgezeigt werden sollen.<<<


Hier
können Sie eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Förderschwerpunkte mit den jeweiligen AnsprechpartnerInnen einsehen.

Antragsstellung:

Anträge auf Forschungsförderung können jederzeit bei der Hans-Böckler-Stiftung gestellt werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich graduierte WissenschaftlerInnen. Bei größeren Projektvorhaben wird die Antragstellung über eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung bevorzugt.
Die Anträge müssen sich auf die Schwerpunkte des Forschungsförderungsprogramms (s.o.) oder auf aktuelle öffentliche Ausschreibungen beziehen, mit denen die HBS fallweise operiert. Die „Abteilung Forschungsförderung“ übernimmt hierbei eine Initiativ- und Steuerungsfunktion und berät und unterstützt WissenschaftlerInnen im Antragstellungsverfahren. Schriftliche Hinweise zur Antragstellung können hier eingesehen werden.
Entscheidungen über die Förderung von Vorhaben liegen bei der HBS. Die Geschäftsführung, die Vorstandskommission Wissenschaft und der Vorstand der HBS beraten und beschließen in einem je nach Antragsvolumen differenzierten Verfahren.
Die Begutachtung der Anträge durch externe Fachgutachterinnen und Fachgutachter ist bei Forschungsanträgen, die ein Fördervolumen von 25.000 EUR überschreiten, obligatorischer Bestandteil des Projektentwicklungs- und Auswahlverfahrens. Das Begutachtungsverfahren wird durch die Abteilung Forschungsförderung eingeleitet. Gegebenenfalls kann die Überarbeitung eines Projektantrages im Vorfeld oder als Ergebnis des externen Begutachtungsverfahrens notwendig sein. Dieses Verfahren braucht ausreichende Vorbereitungszeit. Erfahrungsgemäß muss eine Zeitspanne von ca. sechs Monaten von der Antragstellung bis zur Beschlussfassung eingeplant werden.


Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 77 78 0
Telefax: 0211 / 77 78 120
E-Mail: zentrale@boeckler.de
Web: http://www.boeckler.de

Hinweis: Einige Textabschnitte auf dieser Seite wurden (in Auszügen oder komplett) den Internetseiten der hier beschriebenen Institution entnommen. Alle Angaben ohne Gewähr.