Henriette-Fürth-Preis

Ausschreibungsbedingungen für den Henriette-Fürth-Preis 2012


Ausgezeichnet werden Diplom-, Bachelor- und Masterarbeiten hessischer FachhochschulabsolventInnen, die qualitativ herausragend sind, ein für die Frauen- und Genderforschung relevantes Thema bearbeitet und damit besondere Erkenntnisgewinne geliefert haben.

Bewertet werden die fachwissenschaftlichen Grundlagen, Aufbau, Gliederung und Stringenz der Argumentation, die sprachliche Darstellung und die Methoden.

Besonderes Augenmerk wird auf die gesellschaftspolitische Relevanz der Arbeit und die Entwicklung und theoretische Begründung von Perspektiven für die gesellschaftliche Praxis gerichtet.

Es können empirische oder theoretische Diplomarbeiten, Bachelor oder Masterabschlussarbeiten aller Fachrichtungen eingereicht werden, die von Studentinnen oder Studenten in den Jahren 2010-2011 an einer hessischen (Fach-)hochschule verfasst worden sind.

Die Arbeiten sollten von den betreuenden Professorinnen und Professoren oder Lehrbeauftragten für die Auszeichnung vorgeschlagen werden.

Unterschiede bezüglich der Anforderungen an die Abschlussarbeiten (hinsichtlich Diplom, Bachelor und Master) werden bei der Beurteilung berücksichtigt.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:
  • 1 Exemplar der Abschlussarbeit (bitte nur Loseblattsammlung oder als WORD oder   PDF-Datei)
  •  Beide Gutachten (Erst- und Zweitgutachten von Referent/in und Koreferent/in)
  •  Aktuelle Adresse mit E-Mail der Verfasserin/des Verfassers der Abschlussarbeit
  •  Kurze schriftliche Stellungnahme des Betreuers/der Betreuerin, warum die Arbeit als   preiswürdig erachtet wird

Den Flyer für die diesjährige Ausschreibung finden Sie hier.

Die Einreichungsfrist endet am 15.12.2011!

Der Preis ist mit 500 Euro dotiert.

Die Preisverleihung findet nach Absprache mit dem/der PreisträgerIn, der Hochschule und den beteiligten ProfessorInnen und Lehrbeauftragten im Februar oder Mai 2012 an der Hochschule des/der PreisträgerIn statt.