Detailansicht zum Projekt

TitelEigentums- und Vermögensdelikte – Ein Geschlechtervergleich anhand von Verfahrensakten der Frankfurter Justiz
Name der ForscherInnenProf. Dr. Dagmar Oberlies (Leitung), Fredericke Leuschner
Institution, an der die Forschung durchgeführt wurde (Fachhochschule, Fachbereich)Frankfurt University of Applied Sciences,
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
StichworteStraffälligkeit von Frauen, Kriminalität, Strafrechtsverfahren
Kurzbeschreibung

Im Kontext kriminologischer Forschung wird seit vielen Jahren das Phänomen beschrieben, dass der Anteil weiblicher ‚Täter’ sowohl im Dunkel- wie im Hellfeld und in nahezu jedem Alter geringer ausfällt. Darüber hinaus fallen auch die Sanktionen – im statistischen Mittel – bei Frauen geringer aus als bei Männern, was zur Behauptung eines ‚Frauenbonus’ geführt hat (Geißler/Marißen 1988). Je genauer jedoch einzelne Deliktsbereiche analysiert wurden, umso eher zeigte sich, dass es nicht die Frauen sind, die begünstigt werden, sondern dass sich bei ihnen Faktoren häufen, „die sich – für Männer wie für Frauen – allgemein günstig auswirken“ (Oberlies 1990: 318 bestätigt von Köhler 2012: 296). Allerdings konzentriert sich das wissenschaftliche Interesse an straffälligen Frauen auffällig auf Täterinnen von Gewaltdelikten: keine einzige der von Jutta Elz (2009) bibliographierten Veröffentlichungen seit 2000 befasst sich mit Eigentums- und Vermögensdelikten, obwohl diese über 60% der registrierten Taten von Frauen – und die Hälfte der Taten von Männern – ausmachen. Gleiches gilt auch für die englischsprachige Forschung.

Das Forschungsprojekt setzt sich deshalb detailliert mit der (registrierten) Eigentums- und Vermögenskriminalität im Geschlechtervergleich auseinander, indem es die Verfahren nach dem allgemeinen Strafrecht von der Anzeige bis zur verfahrensabschließenden Entscheidung nachzeichnet. Besondere Bedeutung kommt dabei der Intersektionalität von Geschlecht, Armut (Schicht) und Migration zu. Dazu wurden Verfahrensakten der Justiz ausgewertet und codiert. Um alle Sanktionsdimensionen von der Einstellung über die Verurteilung bis zur Inhaftierung in das Sample einbeziehen zu können, bedarf es wegen der sog. Schwundquoten (Verfahrenseinstellungen ohne Anklageerhebung) der Auswertung einer sehr großen Zahl von Ermittlungsakten. Aus allen polizeilich registrierten Taten in Frankfurt im Jahr 2013 wegen einfachen Diebstahls (§242 StGB) und Betrugs (§263 StGB), wurde etwa 38% ausgewertet, was 1771 Akten und insgesamt 3110 Datensätzen von Beschuldigten entspricht.

Aus den Ergebnissen der empirischen Studie sollen einerseits theoretische Überlegungen zur sog. ‚Frauenkriminalität’, aber auch zur einer etwaigen ‚Männerkriminalität’, abgeleitet werden, zum anderen sind die Ergebnisse zu Tathintergründen und Sanktionierungspraxen von großer praktischer Relevanz für die Soziale Arbeit, aber auch die Justiz, im Umgang mit tatverdächtigen Männern und Frauen. Die Ergebnisse der Studie wurden auf einer Fachtagung mit Wissenschaft, Justiz und Sozialer Praxis diskutiert und eingeordnet.
Finanzierung, FördermittelHessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Laufzeit2014-2016
KontaktProf. Dr. Dagmar Oberlies, oberlies@fb4.fra-uas.de

Fredericke Leuschner, fleuschner@fb4.fra-uas.de

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