Rechtliche Grundlage des gFFZ ist ein Kooperationsvertrag, den die Präsidien der beteiligten fünf hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften:
- Frankfurt University of Applied Sciences
- Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences
- Hochschule Fulda - University of Applied Sciences
- Hochschule RheinMain
- Technische Hochschule Mittelhessen und
- Evangelische Hochschule Darmstadt - University of Apllied Sciences
unterzeichnet haben.
Er legt fest, dass das gFFZ
- seinen Sitz an der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA-UAS) hat.
- die FRA UAS die Geschäftsführer*in stellt.
- das gFFZ durch ein Leitungsgremium, die Fachliche Leitung, geführt wird. Ihr gehören je eine Vertreter*in der beteiligten Hochschulen an.
Die Geschäfte des gFFZ werden von einer Wissenschaftlichen Koordinator*in geführt.
Ihr stehen ein*e Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in und Wissenschaftliche Hilfskräfte zur Seite.
Hinzu kommen, je nach Projektlage, weitere wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und freie Mitarbeiter*innen.