Rechtliche Grundlage des gFFZ ist ein Kooperationsvertrag, den die Präsidien der beteiligten fünf hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften:
- Frankfurt University of Applied Sciences
- Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences
- Hochschule Fulda - University of Applied Sciences
- Hochschule RheinMain
- Technische Hochschule Mittelhessen und
- Evangelische Hochschule Hessen - University of Apllied Sciences unterzeichnet haben.
Der Vertrag legt fest, dass das gFFZ:
- seinen Sitz an der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA-UAS) hat und
- durch ein Leitungsgremium - die Fachliche Leitung - geführt wird, ihr gehören je eine Vertreter*in der beteiligten Hochschulen an.
Die Geschäfte des gFFZ werden von einer Direktorin und Geschäftsführerin geleitet.
Hinzu kommen - je nach Projektlage - weitere Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Wissenschaftliche Hilfskräfte und freie Mitarbeiter*innen.