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Titel Geschlechtergerechtigkeit in der Entschädigung von Gewaltopfern nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Name der ForscherInnenProf. Dr. Beate Blättner
Institution, an der die Forschung durchgeführt wurde (Fachhochschule, Fachbereich)Hochschule Fulda, Fb Pflege und Gesundheit, Arbeitsgruppe „Gesundheitsschutz bei interpersoneller Gewalt“
KooperationspartnerHessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda; Hessisches Sozialministerium; Landkreis Fulda
MitarbeiterInnenB. Sc. Anna Grundel
StichworteInterpersonelle Gewalt, Opferentschädigungsrecht, strukturelle Benachteiligung, häusliche Gewalt
KurzbeschreibungWer gesundheitliche Folgen von Gewalt nachweisen kann, hat in Deutschland Anspruch auf Übernahme der Heilbehandlung und Rentenleistungen durch den Staat. Voraussetzung dafür ist ein Antrag auf Opferentschädigung, der nur von einer geringen Zahl der polizeilich registrierten Gewaltopfer gestellt wird. Von den Antragstellenden profitieren nur Wenige von Entschädigungs-
leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Mit einer statistisch-deskriptiven Analyse aller im Jahr 2008 abgeschlossenen Akten (n=209) zum Opferentschädigungs-
gesetz (OEG) aus der Versorgungsregion Fulda und ergänzenden leitfadengestützten Experteninterviews wurde untersucht, inwieweit die gesetzlichen Grundlagen und die Verfahrenspraxis zu einer strukturellen Chancengleichheit beider Geschlechter auf Entschädigung führen.

Unter den in der Polizeistatistik erfassten Gewalttaten sind Männer eher von öffentlicher Gewalt, Frauen eher von häuslicher Gewalt betroffen. Dies bildet sich unter den Antragstellerinnen und Antragstellern auf Opferentschädigung ähnlich ab. Opfer häuslicher Gewalt waren unter den Anträgen nach OEG unterrepräsentiert. Zusätzlich scheinen rechtliche Regelungen und die Verfahrenspraxis in dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Fulda die Erfolgschancen eines Antrags bei häuslicher Gewalt zu verringern. Durch den Ausschluss psychischer Gewalt als entschädigungsberechtigende Gewaltform wird zusätzlich ein Bereich ausgeklammert, der überwiegend Frauen betrifft (z.B. Stalking). Dies spricht für eine strukturelle Benachteiligung von Frauen bei der Opferentschädigung.
Finanzierung, FördermittelHessische Hochschulen; Kampagne „Forschung für die Praxis“
Laufzeit01.10.2009 – 31.09.2010
Veröffentlichungen im Zusammenhang mit diesem Forschungsprojekt

Grundel A; Blättner B (2011): Entschädigung von Opfern interpersoneller Gewalt im Raum Fulda. Studie zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) und der Verfahrenspraxis in der Opferentschädigung. Pdf. http://www.hs-fulda.de Veröffentlicht ab Februar 2011

Grundel A, Blättner B (2010): Geschlechtergerechte Chancen auf staatlichen Ausgleich? Eine Aktenanalyse von Anträgen auf Opferentschädigung. GENDER.Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft (eingereicht)

Grundel A; Blättner B (2011): Das Opferentschädigungsgesetz und die Verfahrenspraxis: Chancen und Barrieren für Opfer interpersoneller Gewalt. Soziale Sicherheit 4/2011. (eingereicht)

Grundel A; Blättner B (2011): Ungleiche Chancen auf Anerkennung und Entschädigung für Opfer interpersoneller Gewalt? Ergebnisse einer Querschnittsstudie über das Opferentschädigungsgesetz (OEG). In: Gesundheit Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Dokumentation 16. bundesweiter Kongress Armut und Gesundheit, Berlin 2011

Präsentationen:

Regierungspräsidium Kassel. Plenumssitzung Aktionsbündnis gegen häusliche Gewalt in Nord- und Osthessen: „OEG - Entschädigung von Opfern interpersoneller Gewalt“.

16. Kongress Armut und Gesundheit Berlin. „Ungleiche Chancen auf Anerkennung und Entschädigung für Opfer unterschiedlicher Gewaltformen. Die Praxis des Opferentschädigungsgesetzes“.

„Safety“- World Conference on Violence and Road Traffic Injuries 2010 in London. “Compensation of Victims of Interpersonal Violence in Fulda County/ Germany”.

KontaktProf. Dr. Beate Blättner
B. Sc. Anna Grundel
Hochschule Fulda
Fb Pflege und Gesundheit
Marquardstraße 35
D-36039 Fulda
Tel.: 0661 9640-619
anna.grundel@pg.hs-fulda.de

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