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Titel | Nur ein Quadratmeter Stoff? Kopftuchtragende Muslima als Fachkräfte in der Sozialen Arbeit |
Name der ForscherInnen | Prof. Dr. Regina-Maria Dackweiler (Leitung); Tanja Hofmann, Master Soz. Arb. (wiss. Mitarbeiterin) |
Institution, an der die Forschung durchgeführt wurde (Fachhochschule, Fachbereich) | Hochschule RheinMain, Fachbereich Sozialwesen |
Stichworte | Migration; Antidiskriminierung; Berufsintegration; interkulturelle Öffnung sozialer Dienste; Gender und Diversity |
Kurzbeschreibung | Bisher existieren keine systematisch erhobenen und somit empirisch validen Befunde zur Berufsintegration bzw. zu möglicherweise bestehenden Diskriminierungen in und Ausschließungen von Kopftuchtragenden Muslima aus den Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit. Jedoch müssen die beobachteten und berichteten Diskriminierungen bzw. die Exklusion dieser Gruppe während der Berufsqualifizierung sowie bei Rekrutierung und Einsatzstrategien in diesen Beruf als problematisch gelten angesichts a) der geforderten interkulturellen Öffnung der sozialen Dienste in der Migrationsgesellschaft, b) des normativen Horizonts der Sozialen Arbeit, die sich als Menschenrechtsprofession definiert, c) der Gerechtigkeitslücke gegenüber den Betroffenen, die von meritokratisch legitimierter Anerkennung und sozialer Aufstiegsmobilität ausgeschlossen werden und d) des demographischen Wandels in der Bundesrepublik Deutschland und dem sich bereits abzeichnenden Fachkräftemangel, insbesondere auch im Bereich der professionellen sozialen Dienstleistungen. Vor diesem Hintergrund war es das Ziel des Forschungsprojektes im Horizont der gesellschaftlichen Selbstverpflichtung der Antidiskri-minierung und mit Blick auf die politische Forderung nach Integration von Frauen und Männern mit Migrationshintergrund sowie der professionspolitischen Forderung einer personellen Pluralisierung der Sozialen Arbeit im Sinne von Gender und Diversity, Ursachen aufzudecken und Motive zu entschlüsseln, die einer Realisierung dieser Forderungen möglicherweise im Wege stehen. Fokussiert auf das Rhein-Main-Gebiet wurden für dieses Ziel vielfältige Forschungsmethoden eingesetzt: Dokumentenanalyse von Leitbildern der Verbände und Träger, Leitfaden gestützte ExpertInnen-Interviews mit Mitarbeitenden der „Praxisreferate“ an Fachbereichen der Sozialen Arbeit in Frankfurt und Wiesbaden, teilstandardisierter Fragebogeerhebung mit Personalverantwortlichen zu deren Rekrutierungs- und Einsatzstrategien; Gruppendiskussionen mit Fachkräften in Einrichtungen der Sozialen Arbeit und problemzentrierte Interviews mit Studentinnen der Sozialen Arbeit sowie Hochschulqualifizierten Fachkräften, die ein Kopftuch tragen, zu ihren Erfahrungen in (Schul-) Praktika, bei Bewerbungen sowie im Berufsalltag. Die Dokumentenanalyse vermochte zu rekonstruieren, dass das Thema der Geschlechtergleichstellung ebenso in den Verbänden der Sozialen Arbeit angekommen ist, wie die Forderung nach Interkultureller Öffnung der Sozialen Dienste in der Migrationsgesellschaft. Doch gilt es zu konstatieren, dass unter interkultureller Öffnung überwiegend die Öffnung für AdresssatInnen mit Migrationsbiographie bzw. -„hintergrund“ verstanden wird, nicht aber die Integration von eben jenen Fachkräften in die professionelle Arbeit in allen Bereichen und auf allen Hierarchieebenen bei den Trägern und Einrichtungen. Als ehrenamtlich Tätige werden Frauen und Männer mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Ländern, explizit mit Blick auf ihre Sprach- und „kulturelle“ Kompetenzen, jedoch durchaus offensiv adressiert. Zwei zentralen Befunde vermochte die Fragebogenerhebung zu ermitteln: einerseits scheinen Fachkräfte mit Migrationshintergrund überwiegend im Bereich der Migrationssozialarbeit im Sinne einer „kulturellen Passung“ zu den AdressatInnen gesucht und eingesetzt zu werden. Hier können muslimische Fachkräfte, die ein Kopftuch tragen, zum Teil auf Akzeptanz stoßen. Andererseits verdeutlichen die Antworten der Befragten (N = 40), dass das Kopftuch als ein politisches Symbol bewertet wird und auf Ablehnung sowie Unbehagen stößt. Wird das Kopftuch als Ausdruck der religiösen Identität der weibliche Fachkräfte interpretiert, tritt die Ablehnung der vermuteten Ungleichbehandlung und Unterdrückung von muslimischen Frauen in den Vordergrund der Einwände gegenüber einer Beschäftigung dieser Frauen. Mit Hilfe der zwei Gruppendiskussionen war es möglich, zu genaueren Einsichten über diese Argumentationsfiguren zu gelangen, konkret die Ängste und Vorbehalte gegenüber muslimischen Fachkräften mit Kopftuch im Kontext der rezenten Debatten zu „Islamkritik“ bzw. Islamfeindlichkeit zu entschlüsseln. Hier konnte zum einen die Argumentationsfigur von Beteiligten herausgearbeitet werden, dass eine „offensichtlich“ mit religiös legitimierter Frau-enunterdrückung identifizierte Fachkraft den um Selbstbestimmung und Selbstermächtigung ringenden AdressatInnen nicht zugemutet werden könne. Zum anderen wurde das Bemühen um eine differenzierte und den Individuen gerecht werdende Sicht auf das Kopftuch als grundgesetzlich geschütztes Recht der islamischen Religionsausübung neben anderen Religionen deutlich. Die acht Problemzentrierten Interviews mit (angehenden) Fachkräften der Sozialen Arbeit, die als Muslima ein Kopftuch tragen, ermöglichten Einsichten in die Erfahrungen von Benachteiligung, Diskriminierung und Ausschließung während des Studiums, der Praktika, sowie der Berufseinmündung. Durchaus gesucht als Honorarkräfte für spezielle, konkret muslimisch geprägte Zielgruppen bzw. als „Mittlerinnen“ in der Migrationssozialarbeit, wurden die befragten Frauen zugleich vielfach mit der Forderung konfrontiert, das Kopftuch abzusetzen, wenn sie eine ungehinderte Berufsausübung anstreben. |
Finanzierung, Fördermittel | Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst |
Laufzeit | 01.04.2013 - 31.12.2014 |
Kontakt | Regina-Maria.Dackweiler@hs-rm.de |