Titel | Versorgungsweise bei der ärztlichen Versorgung Minderjähriger und Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung nach sexueller Gewalt |
Name der Forscher*in | Prof.Dr. Beate Blättner; Prof.Dr. Henny Annette Grewe |
Institution | Hochschule Fulda |
Stichworte | sexuelle Gewalt, ärztliche Versorgung, Sorgerecht, Selbstbestimmungsrecht |
Finanzierung | Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) |
Laufzeit | Oktober 2018 - März 2019 |
Kontakt | beate.blaettner@pg.hs-fulda.de henny.a.grewe@pg.hs-fulda.de |
Kurzbeschreibung | "Im Mai 2018 wurde die Expertise „Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern“ des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) veröffentlicht. Die Expertise beschäftigt sich mit dem rechtlichen Konflikt zwischen der Selbstbestimmungsfähigkeit der Jugendlichen und dem Sorgerecht der Eltern. Bei einwilligungsfähigen Personen ist eine Einwilligung der Sorgeberechtigten oder gesetzlichen Betreuer*innen in die ärztliche Versorgung und Dokumentation danach nicht nötig. Die Expertise empfiehlt in einigen Punkten allerdings eine deutlichere rechtliche Klärung. Ziel ist zu wissen, wie die Praxis der medizinische Erstversorgung, Dokumentation und Spurensicherung nach sexueller Gewalt bei Minderjährigen und bei Menschen mit kognitiver Behinderung bzw. Lernschwierigkeiten aussieht, wenn diese nicht von Sorgeberechtigten bzw. gesetzlichen Betreuer*innen begleitet werden" (aus: www. https://www.hs-fulda.de/pflege-und-gesundheit/forschung/forschungsschwerpunkte/gesundheitsschutz-bei-interpersoneller-gewalt/versorgungspraxis-minderjaehrige/) |